Bevor sich Sparer für das Produkt private Rentenversicherung entscheiden, um auf diese Weise fürs Alter vorzusorgen, kommt oftmals die Frage nach der Sicherheit auf. Und tatsächlich ist es natürlich gerade bei Finanz- und Versicherungsprodukten, die der privaten Altersvorsorge dienen extrem wichtig, dass eine ausreichende Sicherheit vorhanden ist.
Bei der privaten Rentenversicherung in Form der konventionellen Variante, bei der die Beiträge nicht in Fonds (wie bei der fondsgebundenen Rentenversicherung) investiert werden, ist diese Sicherheit definitiv vorhanden. Der Sparer bzw. Versicherte erhält hier nicht nur die Garantie, dass er den Sparanteil des Beitrages später in Form der auszuzahlenden Leibrente mindestens wieder zurück erhält, sondern es gibt sogar eine Zinsgarantie.
Denn sowohl die private Rentenversicherung als auch die konventionelle Kapitallebensversicherung sind mit einem sogenannten Garantiezins ausgestattet. Dieser liegt derzeit (2012) bei 1,75 Prozent. Zwar sollte dieser Garantiezins nur ein kleiner Teil des Gesamtertrages sein, denn immerhin kommen in der Regel noch Überschussanteile hinzu, aber nichts desto trotz sind diese Zinsen auf jeden Fall schon einmal garantiert vorhanden. Zur Sicherheit der privaten Rentenversicherung trägt aber auch die Tatsache bei, dass die Versicherer die Beiträge der Sparer in relativ sichere Finanzprodukte investieren. Dazu zählen beispielsweise Staatsanleihen, Geldmarktfonds oder auch Termineinlagen sowie Schuldverschreibungen.
Fondsgebundene Rentenversicherung – Zukunftssicherheit
Während die konventionelle private Rentenversicherung also als sehr sicher bezeichnet werden kann, ist das bei der fondsgebundenen Rentenversicherung etwas differenzierter zu betrachten. Hier gibt es nämlich zunächst einmal weder eine Kapital- noch eine Ertragsgarantie. Es wird dem Kunden also weder garantiert, dass er später mindestens den Anteil der Sparbeiträge seines eingezahlten Kapitals zurückbekommt, noch gibt es einen Garantiezins. Auf der anderen Seite steht dem erhöhten Risiko aber die Chance auf einen höheren Ertrag als bei der konventionellen Variante gegenüber, was auf das Investment der Beiträge in Fonds zurückzuführen ist.
Eine Ausnahme bietet lediglich die fondsgebundene Rentenversicherung, die als riesterfähig „ausgezeichnet“ ist. Denn in diesem Falle muss der Versicherer wie bei der konventionellen Variante garantieren, dass der Vertragsinhaber später mindestens die gezahlten Beiträge bzw. den zugehörigen Sparanteil als Rente zurückerhält, es gibt also hier wieder eine Kapitalgarantie.